Österreich braucht keinen „Ersatzkaiser“

Josef Stalin

WIEN – Mit letzter Kraft schleppte sich der angeschlagene „Ersatzkaiser“ VdB für eine weitere Amtsperiode über die Ziellinie. Das seit 40 Jahren schlechteste Wahlergebnis für einen Bundespräsidenten.

„Zwergenaufstand“ gescheitert?

Gerade das schlechte Abschneiden von VdB und die geringe Wahlbeteiligung zeigen ganz klar, dass in Österreich noch viel Raum für positive Veränderungen offen ist. 2/3 der insgesamt Wahlberechtigten haben VdB NICHT gewählt.

Regierungskanzler

Der „Ersatzkaiser“ muss weg! Die Kelsenverfassung von 1920 sieht keinen „Ersatzkaiser“ vor. Der Bundespräsident war in dieser Form Chef der Regierung. Die DEMOKRATIEREFORM Jetzt! von FREILand folgt diesem ursprünglichen Gedanken der Verfassung von 1920. Bundespräsident und Bundeskanzler werden zu einem Amt zusammengelegt und direkt vom Volk gewählt.

Verbindliche Volksabstimmung bei Verfassungsänderung

Ohne Bundesvolk geht nichts! Um die „Ohnmacht“ der Regierung im Allgemeinen zu beschränken müssen bei Änderung der Bundesverfassung zwingend Volksabstimmungen abgehalten werden. Regierung und Parlament haben in der Verfassung „nichts verloren“.

Rechnungsgerichtshof

Am Ende einer Legislaturperiode wird abgerechnet und politische Verantwortungen abgeklärt. Daraus können sich dann auch strafrechtliche Konsequenzen für handelnde Personen ergeben. Die politische Verantwortung muss schon ein „Bisschen“ mehr sein als ein fetter Job in der Privatwirtschaft. Die obersten Richter werden direkt vom Bundesvolk gewählt.

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Foto: Pixabay / OpenClipart-Vectors