Änderungen beim „Pickerl“

Autowrack

WIEN, 11. Mai. /ÖAMTC/. Seit 2. Februar 2023 gibt es Änderungen beim so genannten Pickerl: Das §57a Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen.

Verweigerung der Datenauslese möglich

Wer die Verbrauchsdaten nicht hergeben möchte, kann das Auslesen der Daten verweigern. Die Verweigerung muss vom Fahrzeug-Besitzer vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. „Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl“, stellt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc klar.

Quelle: https://www.oeamtc.at/news/aenderungen-beim-pickerl-57327057

Lesen Sie weiter

FM-Home-Icon

Foto: Pixabay / Lynn Greyling