Falsche Behauptungen und Unwahrheiten als Grundlage der VfGH Entscheidung

Urteil

WIEN – Der VfGH hat entschieden, dass 2G und Lockdown für Ungeimpfte vom 15. bis 21. November 2021 verhältnismäßig waren und nicht gegen Gesetze und Verfassung verstoßen haben. Rechtlich mag das Urteil richtig sein, aber die Grundlage für die Entscheidung ist glasklar falsch. Sie widerspricht allen zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Tatsachen. Und damit ist auch das Urteil falsch und verfassungswidrig.

Die Schlüsselstelle im Entscheid ist, der damalige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein habe annehmen können, schreibt der VfGH, „dass nicht immunisierte Personen sowohl ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko als auch ein deutlich erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, und die Ausgangsbeschränkung für nicht immunisierte Personen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und der Überlastung des Gesundheitssystems geeignet war.“

Daran ist überhaupt nichts richtig. Schon wesentlich früher war bekannt, dass das Ansteckungs- und Übertragungsrisiko mindestens gleich, wenn nicht sogar größer für Geimpfte war. Mittlerweile hat sich das sogar massiv weiter zuungunsten der Geimpften verschoben. Auch das Risiko schwerer Krankheitsverläufe ist bei Geimpften größer als bei Ungeimpften – auch das war spätestens seit den Daten aus Südafrika zu Omikron bekannt.

Fazit

Wir haben in Österreich von den Gerichten nichts mehr zu erwarten. Auch der VfGH wird alles durchwinken, wenn nur irgendein Facharzt behauptet 10-fache mRNA-Gentherapie so nötig. Die Regierung hat genug „Experten“ mit höchst fragwürdigen Background und offensichtlichen Interessenskonflikten, die bereit sind alles zu behaupten, was den Pandemiebetreibern und Impfstoffverkäufern genehm ist.

Wenn Rechtsanwälte behaupten, sie würden es mit Gerichten schon hinbekommen, ist das zwar lieb aber falsch, wiegt die Menschen in falscher Sicherheit und hindert sie daran Demokratie und Rechtsstaat zu verteidigen.

Österreichs Regierungen haben mit diesem Urteil den Freifahrtschein für die Hygienediktatur bekommen. wer sich der aktuell gewünschten Behandlung verweigert, bekommt Hausarrest. gibt es einen Notstand, dann ist das rechtens. und ein Notstand ist schnell konstruiert.

Damit ist klar, es hängt von jedem Einzelnen ab, von Gerichten ist nichts zu erwarten und Rechtsanwälte werden nur dann etwas erreichen, wenn sie politisch aktiv sind. Es liegt an uns allen mit anderen Menschen, Freunden, Verwandten, Bekannten zu sprechen, die Wahrheit zu verbreiten und der Propaganda und den Lügen der Regierung und der gekauften Medien Paroli zu bieten. Und natürlich weiter auf die Straße zu gehen und Kundgebungen – friedlich wie bisher! – abzuhalten. Am besten lokal überall am eigenen Wohnort und die lokalen Politiker anzusprechen und mit ihnen zu diskutieren.

Wir können das schaffen und den Oligarchen aus den USA (Rockefeller, Soros, Gates, Bezos, etc) und ihren europäischen Lakaien einen Strich durch die Rechnung machen.

https://tkp.at/2022/03/31/falsche-behauptungen-und-unwahrheiten-als-grundlage-der-vfgh-entscheidung/

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