2G und „Lockdown für Ungeimpfte“ rechtskonform – Verfassungsgericht hat entschieden

Lockdown

WIEN – Die Covid-Repression der Regierung ist rechtsstaatlich abgesegnet: Das Verfassungsgericht hat erste Entscheidungen bekannt gegeben. Der „Lockdown für Ungeimpfte“ und die „2G-Regel“ waren verhältnismäßig und weder „gesetz- noch verfassungswidrig“.

Quelle: https://tkp.at/2022/03/30/2g-und-lockdown-fuer-ungeimpfte-rechtskonform-verfassungsgericht-hat-entschieden/

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Foto: Pixabay / MasterTux