96.000 Pflegekräfte weniger wegen der Impfpflicht

Giftspritze

BERLIN – Seit dem 15. März gilt für die Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder Rettungsdiensten eine Impfpflicht. Seither verliert seinen Job, wer nicht gegen COVID-19 geimpft ist. Trotz der Lockerungen der Corona-Maßnahmen und dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht hält die Ampel-Koalition an dieser Maßnahme fest – ungeachtet der zunehmenden Kritik.

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Foto: Pixabay / Liz Masoner