Einspruch zur Impfpflicht

Paragraph

Vorspann / Allgemeine Erklärungen / Disclaimer:

Für das Folgende gilt – wie immer – die Unschuldsvermutung.

Die Regierung läuft Amok. Sie wischen ca. 180.000 wohlbegründete Stellungnahmen gegen die geplante Impfpflicht einfach vom Tisch. Damit sind die letzten Masken gefallen. Alle stehen unmaskiert im Scheinwerferlicht.

Die Regierung hat anscheinend von ganz oben den Befehl bekommen, die Impfpflicht hier in Österreich unbedingt durchzupeitschen.

Offenbar kann die Regierung nicht mehr zurück und das Volk kann – nachdem was tagtäglich neu bekannt wird – auch nicht mehr zurück.

Eine Regierung, die unbedingt Kamikaze verüben möchte, sollte man dennoch nicht aufhalten.

Es bleibt zu hoffen, dass die Polizei und das Militär sich nicht länger beteiligen und nicht länger an ihrem eigenen Untergang mitbasteln.

Die folgende Form eines sehr ausführlichen Berufungsbescheides gilt ohne Gewähr. Die Idee stammt aus der persönlichen Erfahrung, dass man immer wieder häufig nach bestimmten, relevanten Quellen sucht, welche man zwar bereits irgendwo gelesen hat, aber nicht mehr genau weiß wo, oder eben die Quellen selbst nicht mehr findet, wenn man sie gerade braucht.

Da es jedoch angenehmer ist, wenn man prophylaktisch bereits ein zumindest grobes Konzept vorbereitet hat, welches man im gegebenen Fall nur mehr geringfügig modifizieren muss, ist es also empfehlenswert, hier evtl. schon ein wenig vorzubauen.

Die unten stehenden Textbausteine und Links können daher eine Hilfe darstellen, eine Berufung gegen einen entsprechenden Impfbescheid bzw. Ladungsbescheid zu erstellen.

Zusätzliche Textbausteine wird man z.B. auch unter den Downloads bei www.afa-zone.at oder unter www.keine-impfpflicht.at zum gegbenen Zeitpunkt vorfinden können.

Die unten angeführten Informationen wurden zwar sorgfältig recherchiert, dennoch können die unten zitierten Links Informationen enthalten, mit denen der Autor oder die Redaktion möglicherweise nicht gänzlich in allen Punkten übereinstimmen. Zudem wird immer empfohlen, zusätzlich eigenständig zu recherchieren und nichts blind zu übernehmen.

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Absender 

NAME

ADRESSE                                                                  [Ort, Datum]

AN

[Behörde und deren Anschrift gemäß Rechtsmittelbelehrung]

Betreff: Berufung gegen den Bescheid vom … [Datum], GZ … [Geschäftszahl]

Sehr geehrte Damen und Herren,

1        Allgemeines

Hiermit lege ich, … [Name, Geburtsdatum], gegen den Bescheid vom … [Datum], GZ … [Geschäftszahl] der … [Name der Behörde] das Rechtsmittel der Berufung ein.

Dies begründe ich wie folgt: Zum einen sind sämtliche, zwangsweisen Corona-Maßnahmen hochgradig verfassungswidrig, weil es bereits am realen Anlass respektive an der Eingriffssituation ermangelt.

Zum anderen handelt es sich bei den verfügbaren „Impfungen“ in Wahrheit um gentechnisch erzeugte Dauerangriffe auf das eigene Immunsystem. Gemäß mehreren Studien inklusive jene der Hersteller sind die gängigen gentechnisch erzeugten „Impfstoffe“ gesundheitsschädlich.

Die Resolution 2361 (2021) des Europarates vom 27.01.2021 verbietet obendrein einen Impfzwang (damit ist auch indirekter Zwang gemeint) und jegliche Art der Diskriminierung von Ungeimpften.

Unabhängig davon, dass eine solche „Impfempfehlung“, bzw. eine Impfpflicht als eine irreführende Werbung nach § 6 Abs. 2 Arzneimittelgesetz mit allen daraus entstehenden Konsequenzen zu prüfen sein wird, ist der ausgeübte Zwang verfassungsrechtlich unzulässig.

Da die genbasierten (m-RNA-Wirkstoffe) sogenannten „Impfstoffe“ nur bedingt zugelassen sind, wesentliche Studien bis dato nicht vorliegen, verschiedene Testphasen nicht durchgeführt wurden bzw. nicht abgeschlossen sind, Prüfergebnisse fehlen etc., kommt dem Nürnberger Kodex aus dem Jahr 1947 als Regelsatz der Medizinethik wesentliche Bedeutung zu: Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich ist“. Im Zusammenhang mit COVID-19-„Impfungen“ wird öffentlich nicht verhehlt, dass es sich dabei um „ein groß angelegtes Versuchslabor“ handelt.

2        Weitere Erläuterungen, Befundaufnahme

2.1         Einleitung

Zudem erlaube ich mir, lediglich einige einfache Argumente des Hausverstandes  anzuführen, warum aus meiner Sicht eine Impfpflicht im gegebenen Fall vollkommen unverhältnismäßig und verfassungswidrig ist:

Allgemein sollte es zwar nicht die Aufgabe der Staatsbürger sein, die unten angeführten Punkte zu eruieren, es ist allerdings auch nicht besonders schwierig, die unten gelisteten Ungereimtheiten aufzudecken und zu recherchieren.

2.2        Außerparlamentarische Corona-Untersuchungsausschüsse

Des Weiteren haben sich unter anderem auch in dieser Causa aus gutem Grunde sowohl in Österreich als auch in Deutschland von Anfang an parlamentsunabhängige, also außerparlamentarische Corona-Untersuchungsausschüsse (ACU`s) gebildet. Diese beziehen namhafte und vor allem unabhängige ExpertInnen mit ein:

A)        für Österreich: https://www.acu-austria.at

B)        für Deutschland: https://acu2020.org

Es gibt daher in der Zwischenzeit umfangreichstes Beweismaterial, insbesondere zusammengetragen in der deutschen Gruppe um Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich.

Diese Fülle von Beweisen lässt sich unmöglich mehr negieren. Wer trotz dieser Vielzahl an Beweisen immer noch für eine sogenannte „Impfpflicht“ stimmt, obwohl es sich nicht um Impfungen handelt, macht sich strafbar.

Wichtige im Zusammenhang stehende, wissenschaftlich kompetente Informationen sind zudem beispielsweise auch auf der österreichischen Plattform www.respekt.plus oder auf den Nachrichtendiensten www.auf1.tv oder www.servus.tv oder www.wochenblick.at abrufbar.

2.3   Der PCR-Test

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist auch der bereits verstorbene Nobelpreisträger Kary Mullis, der den Nobelpreis für die Erfindung des PCR-Tests erhalten hat. Er hat hierzu in mehreren Interviews ausdrücklich betont, dass dieser Test NICHT dazu geignet ist, ein Infektionsrisiko festzustellen. 

Damit sind alle Zahlen zu hinterfragen, die im Zusammenhang mit der P(l)andemie veröffentlicht wurden und auch noch weiterhin werden. Hierzu gibt es auch ein entsprechendes, spezifisches Erkenntnis des Wiener Verwaltungsgerichtes Geschäftsgruppe VGW_M mit der Geschäftszahl: GZ: VGW-103/048/3227 2021-2A. vom 24. März 2021.

Die Ungeeignetheit des PCR-Tests für den diagnostischem Einsatz bzw. zur Feststellung akuter Infektionen, insbesondere spezifisch SARS-CoV-2-Infektionen, wurde bereits in mehreren wissenschaftlichen Arbeiten eindeutig belegt und im renommiertesten medizinischen Fachjournal der Welt bestätigt (The Lancet, Published online February 17, 2021, 10.1016/S0140-6736(21)00425-6: „Clarifying the evidence on SARS-CoV-2 antigen rapid tests in public health responses to COVID-19“).
https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)00425-6/fulltext

Auch Anthony Fauci, der Berater des amerikanischen Präsidenten in punkto der sogenannten Pandemie, bestätigt, dass der PCR-Test keine aktiven Viren zuverlässig nachweisen kann. Anthony Fauci hat weiters bestätigt, dass weder der Antigentest, noch der PCR-Test eine Aussage darüber treffen können, ob jemand ansteckend ist, oder nicht!

Damit sind alle Grundlagen der sogenannten Pandemie hinfällig. Der PCR Test war das einzige Indiz für eine sogenannte Pandemie. Ohne PCR-TEST keine Pandemie.

Auch das Wiener Verwaltungsgericht hat – wie oben bereits erwähnt – im Erkenntnis GZ: VGW-103/048/3227/2021-2 Wien, 24.03.2021 A.Geschäftsabteilung: VGW-M, erkannt, dass der PCR-Test alleine – schon gar nicht ohne Anamnese und ohne einheitliche Festlegung des CT-Wertes (Anzahl der Kopierzyklen) – nicht geeignet ist, eine Infektion zuverlässig nachzuweisen. Nachzulesen ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes unter https://verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227- 2021.pdf

Die WHO ist ebenfalls nach dem 31. Dezember 2021 vom bisherigen PCR-Test bereits wieder abgegangen.Bis dato verwendete PCR Tests wurden entsprechend auch vom CDC (amerikanische Seuchenschutzbehörde: Center of Disease and Control) am 31.12.2021 zurückgenommen, weil diese nicht zwischen Corona-Viren und Grippe unterscheiden können.

Es wurde also hiermit offiziell zugeben, dass der Test eben NICHT zwischen der Influenza und SARS-COV-2 unterscheiden kann (!)

Und nicht einmal dann, wenn der PCR-Test ein tatsächlich richtiger, signifikanter Test wäre, und eindeutig das besagte Virus nachweisen würde (in Wirklichkeit wurde er mit Hilfe von Computersimulationen hypothetisch entwickelt) wären die kolportierten Zahlen richtig gewesen. Dies einfach deswegen, weil nicht ausreichend exakt und schon gar nicht von Anfang an zwischen sogenannten AN Corona Verstorbenen und den sogenannten MIT Corona Verstorbenen unterschieden worden ist.

Da beides zumeist in denselben „Topf“ geworfen wurde, kam es allein dadurch bereits zu einer nicht wahrheitsgetreuen, reichhaltigsten Aufblähung der sogenannten „Todesfälle“. Ähnlich wäre es zu behaupten, dass – da ca. 90% aller Österreicher in sich das Herpesvirus tragen – 90% aller Österreicher an Herpes sterben.

Massenhafte Testungen führen daher generell nicht zu mehr Sicherheit, sondern erhöhen nur die falsch positiven PCR-Tests (von Asymptomatischen) und führen dazu, dass das tatsächliche Infektionsgeschehen nicht besser, sondern schlechter verfolgt werden kann.

So spricht auch die WHO (durch die falsche, übertriebene Teststatistik) in der Zwischenzeit aus, dass lediglich geschätzte 5% der ausgewiesenen Toten tatsächlich an SARS-COV-2 verstorben sind. Wendet man dies auf die ca. 13802 (Stand 6.1.21) offiziell an/mit COVID verstorbenen Österreicher an, dann erhält man eine geschätzte Zahl von ca. 650 AN Covid-Verstorbenen. Jedoch auch dies ist immer noch nicht sicher, da sich letzten Endes nur durch eine Obduktion sagen lässt, woran ein Mensch verstorben ist. Stellt man dies in das Verhältnis der ca. 177 offiziell lt. EMA ausgewiesenen Impftoten für Österreich und berücksichtigt den Umstand, dass nur lediglich 6% der Fälle gemeldet werden, so stünden den geschätzt 650 Covid-Toten in der Zwischenzeit in Österreich ca. 2832 Impftote gegenüber, also jedenfalls ein Vielfaches. Daher ist die Kur schlimmer als die Krankheit.

In 7 von insgesamt untersuchten 19 Fällen haben die Fachleute im Autopsiebericht (siehe unten) einen “sehr wahrscheinlichen” Zusammenhang mit den Impfungen ermittelt. Dies entspricht im Minimum 36,8%, da es noch keine ausreichenden Untersuchungen der Langzeitfolgen gibt. Selbst wenn man die sehr konservative Zahl von 177 sodann dementsprechend kürzen würde, käme man immer noch auf 65 Personen, welche sich mit einem schätzungsweisen Hochrechnen der Dunkelziffer auf ca. 65 x 16 = 1040 Impftote belaufen würde. Damit zeichnet sich jetzt bereits – auch bei sehr konservativer Betrachtung ab, – dass die Kur schlimmer ist, als die Krankheit selbst.

Das bedeutet, das gesamte Datenmaterial, auf welches sich unsere Regierung gestützt hat, ist nachweislich nicht aussagekräftig, der Kaiser ist also splitternackt.

Genau das war auch häufig ein wesentlicher Kritikpunkt des VfGH, welcher in der Zwischenzeit an die 30 (!) Verordnungen dieser Regierung bereits wieder als verfassungswidrig aufgehoben hat, mit der mehrmaligen Begründung, dass die Dokumentationen für diese Verordnungen nicht ausreichend erstellt, oder erst gar nicht vorhanden waren. Das bedeutet, dass viele dieser sehr weitreichenden Vorschriften – z.B. Lockdowns, welche die Wirtschaft massiv schädigen und auch die Psyche der Bevölkerung, – ohne Vorweisung einer profunden evidenzbasierten Dokumentation erlassen worden sind.

2.4        Einfach zu recherchierende Punkte

Die Liste kritischer Publikationen hinsichtlich der COVID-Impfungen sprengt in der Zwischenzeit alle Rekorde. Ich habe mir im Folgenden erlaubt, nur einige, wenige,  essentielle Informationen für Sie unten stehend zu Ihrer Information aufzulisten:

  • 1.)  es bestand und es besteht auch deswegen KEINE Notlage nationaler  Tragweite, da u.a. lt. einer weltweiten Studie über 61 Länder eines der weltbesten   Epidemiologen Prof. John Ioannidis von seiten der renommierten Stanford  Universität die Sterblichkeitsrate von SARS-COV-2 im Mittel lediglich mit 0,15% (Letztversion) zu veranschlagen ist. Dies ist im statistischen Mittel mit einer noch relativ milden Grippe vergleichbar und rechtfertigt dementsprechend keinerlei   Pflichtimpfung oder auch irgendwelche Lockdowns.
    https://report24.news/neue-daten-von-prof-ioannidis-so-hoch-ist-ihre-sterbewahrscheinlichkeit-durch-covid-19/?feed_id=10361
  • 2.)  Schweden hat bezüglich SARS-COV 2 keinerlei Verordnungen (auch keine  Lockdowns)  erlassen und steht nunmehr in der Zwischenzeit sowohl  wirtschaftlich als auch gesundheitlich deutlich besser da, als Österreich. Österreich weißt in der Zwischenzeit eine höhere COVID-Sterblichkeitsrate auf als  Schweden. Schweden weißt im Jahr 2021 obendrein eine deutlich geringere   Auslastung der Intensivbetten aus als Österreich. Dieser direkte Vergleich  sollte zu  denken geben.
  • 3.)  In den USA wurde alle COVID-Maßnahmen bereits in 34 US-Bundesstaaten  aufgehoben. Weiters wurde in den USA der grüne Pass in 14 Bundesstaaten bereits  ausdrücklich verboten.
  • 4.)  eklatant zu kurze Entwicklungszeit der sogenannten „Impfstoffe“ (üblicherweise  7 – 12 Jahre)
  • 5.)  Tierversuche wurden nach negativem Ausgang teilweise übersprungen
  • 6.)  demnach liegen noch keine Beobachtungen über die Langzeitwirkungen vor,  insbesondere was die Karzinogenität und die Genotoxizität betrifft.
  • 7.)  die verwendete m-RNA -Technik ist unausgereift, unerprobt und wird das erste  Mal (!) im großen Stil am Menschen ausprobiert und da gleich an der gesamten  Erdbevölkerung. Dies sagt auch der Erfinder derselbigen, Dr. Robert Malone.
  • 8.)  Jeder, der demnach an diesen sogenannten „Schutzimpfungen“ teilnimmt, nimmt daher an einem weltweiten Experiment mit unbekanntem Ausgang teil
  • 9.)   es handelt sich dementsprechend lediglich um sogenannte Notfallzulassungen    (wie oben ersichtlich ist, – noch dazu ohne Not), also juristisch betrachtet um  bedingte Zulassungen (welche frühestens 2023 zu vollständigen  Zulassungen werden könnten, – wonach es jedoch obendrein ganz und gar nicht aussieht)
  • 10.)  der Erfinder der m-RNA-Technologie, Dr. Robert Malone, warnt seinerseits vor seiner eigenen Erfindung, dass diese nicht massentauglich sei.
  • 11.)  Die Impfstoffhersteller übernehmen nach in der Zwischenzeit durchgesickerten  Informationen (geleakte Knebel-Verträge mit der EU) keinerlei Haftung. Die  Haftung tragen demnach die einzelnen Staaten, also respektive für Österreich  der österreichische Steuerzahler
  • 12.)   Laut Daten der EMA (Eudravigilance Datenbank) gibt es innerhalb der EU bereits   mehr als 1,3 MILLIONEN unerwünschte, gemeldete Nebenwirkungen zu den in  der EU zugelassenen COVID -„Impfungen“. Die Zahl der Todesfälle im unmittelbaren Zusammenhang mit der sogenannten „Impfung“ hat mit heutigem Stand vom 25. Dezember 21 die 19 000 Marke bereits weit überschritten. Dabei werden durchschnittsweise lediglich maximal 6% der Fälle gemeldet, das heißt,  die Dunkelziffer liegt erwartungsgemäß noch ungleich höher. Daraus geht klar hervor, dass diese „Impfungen“ NICHT sicher sind. Im Gegenteil, sie sind  wesentlich unsicherer, im Vergleich zu allen anderen, bis dato verwendeten Impfstoffen, welche diesen Namen auch verdienen.
  • 13.)   Das Pflegepersonal schlägt in der Zwischenzeit Alarm, dass immer mehr „Geimpfte“ die Intensivstationen füllen. (dies steht im krassen Gegensatz zum  öffentlichen Narrativ, jedoch das Pflegepersonal riskiert in der Zwischenzeit seinen  Job, wenn es eigene Wahrnehmungen öffentlich kundtut, daher sind diese  Meldungen für mich mehr als glaubwürdig). Das bedeutet, dass die Kur weitaus             schlimmer ist, als die Krankheit selbst.
  • 14.)   Lt. FDA wurde die BionTech-„Impfung“ in der Zwischenzeit in den USA für die Verwendung als sogenannte Booster-„Impfung“ untersagt.
    https://www.wochenblick.at/corona/us-corona-experte-impfstoffe-toeten-mehr- menschen-als-sie-retten
  • 15.)   Die verwendeten „Impfstoffe“ besitzen nur eine offenbar sehr beschränkte, bis gar  keine Wirksamkeit gegenüber sich kontinuierlich ausbildenden, neuen  Varianten, so dass die Wirkung – sofern überhaupt vorhanden – rasch wieder  verpufft. So plant die Firma Biontech lt. dessen CEO (Ugur Sahin) gleich wieder  3 neue Picks gegen die Omikron-Variante. Damit wäre die „Impfpflicht“ gleich mit einem Lebensabbo bei den Impfstoffherstellern identisch. Offenbar eine  nicht wirksame Maßnahme, die nicht dem gelindesten Mittel entspricht und somit  verfassungswidrig ist. In Israel zeigt sich überdies , dass doppelt oder             dreifach Geimpfte deutlich öfters an der sogenannten  Deltavariante erkranken, als Ungeimpfte. Außerdem stellt sich allgemein die berechtigte Frage warum nicht    ein „Picks“ reicht. Das ganze erscheint schon so wie ein klares Eingeständnis einer  Ineffektivität der sogenannten „Impfungen“.
    https://report24.news/kommando-zurueck-ema-warnt-vor-ueberlastung-des-immunsystems-durch-dauer-boostern

2.5        Inhaltsstoffe der „Impfungen“

Im Prinzip sollten die oben ausgeführten Punkte meiner Meinung nach eigentlich bereits durchaus ausreichen, um ein sofortiges Verbot dieser sogenannten, genetischen mRNA-„Arzneien“ auszusprechen, oder zumindest eine „Impfpflicht“ sofort abzublasen.

Offensichtlich wird ja auch zusätzlich gegen die Verfassung verstoßen (z.B. gegen die Unversehrtheit des menschlichen Körpers) oder auch gegen das Völkerrecht (gegen den Nürnberger Kodex).

Prinzipell macht es keinen Sinn, den Staat vorschreiben zu lassen, welche troijanischen Pferde sich der Staatsbürger pro Quartal injizieren lassen muss. Das erinnert an Faschismus pur.

Wenn Sie jedoch noch weiter in das Detail gehen möchten, habe ich Ihnen im Folgenden noch einige weitere Informationen beigelegt.

Als Beilage zu diesem Einspruch habe ich Ihnen dementsprechend eine wichtige Information seitens der sogenannten „Mutigmacher“ mit Quellenangaben beigelegt. Demnach gilt nach Recherche der „Mutigmacher“ folgendes:

„Alle vier aktuell in Deutschland (gilt analog für Österreich) bedingt zugelassenen COVID-19-„Impfstoffe“ (Stand: 19.12.2021) DÜRFEN NICHT angewendet werden, wenn man allergisch gegen Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels ist. Das geht aus der jeweiligen Packungsbeilage der „Impfstoffe“ eindeutig hervor.

Da davon auszugehen ist, dass bisher kein einziger Mensch gegen sämtliche Be-standteile des „Impfstoffs“ allergologisch getestet wurde, ist jeder Mensch erst einmal impfunfähig.

Hinzu kommt, dass insbesondere beim „Impfstoff“ der Firma BioNTech, Comirnaty, zwei Zusatzstoffe enthalten sind, die laut den Herstellerangaben NUR für Forschungszwecke und NICHT für die Anwendung am Menschen geeignet sind.“

vgl. hierzu auch den folgenden Link:

Somit gilt insbesondere für das Vakzin Comirnaty:

„Im „Impfstoff“ Comirnaty von BioNTech befinden sich zwei Zusatzstoffe (ALC0315 und ALC0159), welche NUR für Forschungszwecke und NICHT für die Anwendung am Menschen geeignet sind – laut den Angaben des Herstellers, welcher allerdings die toxikologischen und pharmakologischen Eigenschaften dieser beiden Produkte nicht vollständig kennt und in keinster Weise für Schäden haftet.“

Kurz nach Veröffentlichung erreichte uns (die Mutigmacher) jedoch bereits die Info von einem User, der die gleiche Problematik auch bei Zusatzstoffen im „Impfstoff“ Spikevax von Moderna gefunden hat. Bei beiden Zusatzstoffen steht analog der Warnhinweis:

Achtung! Nur für Forschungszwecke und Laboruntersuchungen: Nicht für die Anwendung im oder am Menschen!

Hier im Folgenden die Links zu den beiden Zusatzstoffen:

https://www.biomol.com/de/produkte/chemikalien/lipide/dmg-peg-2000-cay33945-500

https://www.biomol.com/de/produkte/chemikalien/lipide/1-2-distearoyl-sn-glycero-3-phosphorylcholine-mty-1427?“

Offenbar beinhalten diese sogenannten „Impfungen“ Zusatzstoffe, welche lt. Deklaration der Hersteller selbst NICHT für die innere Anwendung beim Menschen geeignet sind. Hier stellt sich natürlich die Frage, was haben diese chemischen Substanzen dann innerhalb dieser sogenannten „Impfstoffe“ verloren?

Einem Netzfund zufolge gibt es hierzu auch noch eine etwas ausführliche Beschreibung der Zusatzstoffe ALC0315 und ALC0159:

ALC-0315 ist ein kationisches Lipid (positive Ladung), dass durch die Produktion von Sauerstoffradikalen in den Zellen, massive Zelltoxizität erzeugt. Sauerstoffradikale verursachen die Mutation des Krebssuppressor Proteins p53, dies führt zu schwersten Krebserkrankungen. Sauerstoffradikale können an Proteinen binden und deren Faltung verändern und diese entfalten, dies führt ebenfalls zu schwersten Gesundheitsschäden. Die Verweildauer von ALC-0315 im menschlichen Körper ist unbekannt. Versuchstiere haben ALC-0315 nur zu ~1% mit dem Kot ausgeschieden, mit dem Urin überhaupt nicht. Die EMA vermutet, dass ALC-0315 durch den Metabolismus (Stoffwechsel) abgebaut wird. Laut EMA verbleiben einige Unsicherheiten bezüglich der langen ALC-0315 Halbwertszeit. ALC-0315 und ALC-0159 verbreiten sich überall im Körper.

ALC-0159 enthält Polyethylenglykol. Polyethylenglykol wird aus krebserregendem Ethylenoxid hergestellt. Sind bereits Anti Polyethylenglykol Antikörper (Impfung, Kosmetika, Nahrungsmittel) im menschlichen Organismus vorhanden, kann dies, nach der Verabreichung des Impfstoffs, zu schweren anaphylaktischen Schocks führen, die auch tödlich enden können. Weitere Nebenwirkungen Pfizer/BioNTech Comirnaty: Myokarditis (Herzmuskelentzündung), Bells Palsy (Gesichtslähmung), Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems), Blutgerinnungsstörungen, Perikarditis (Herzbeutelentzündung), Sinusvenen-thrombosen (Gehirnthrombose).

Acetamid in ALC-0159 und damit in Pfizer/BioNTech Comirnaty, ist eine krebserregende Substanz. ALC-0159 enthält einen potenziellen Anteil an Acetamid.

Zu den o.a. Inhaltsstoffen in den Corona-„Impfungen“ betreffend Comirnaty und Spikevax hat RA Frau Dr. Beate Bahner ein aufschlussreiches Rechtsgutachten erstellt, siehe auch den folgenden Link.

https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20RAin%20Bahner%20Strafbarkeit%20nach%2095%20AMG%20durch%20Impfung%2C%20korr.%2027.12.2021.pdf

Weitere Informationen zur Konsistenz der „Impfstoffe finden sich auch von der Naturheilpraxis Rinne aus Dunkelmikroskopieuntersuchungen: Dunkelfeldmikroskopie Naturheilpraxis Rinne

Impfstoff zeigt unübliche, kristalline Strukturen

Impfstoff unter dem Mikroskop, Ergänzung zu meinem ersten Video. – YouTube

Zu den besagten m-RNA-Impfstoffen gibt es überdies in der Zwischenzeit viele kritische Stimmen aus der Fachwelt, so z.B. den folgenden Link:

Siehe hierzu auch:

Kritische Stellungnahme von Univ. Prof. Dr. med. Diether Schönitzer – siehe die Parlamentsseite für Stellungnahmen zum Impfpflichtgesetz:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_94076/index.shtml

Die eingesetzten m-RNA-Substanzen werden demnach fälschlich als Impfstoffe bezeichnet:

Dazu kommt nach neueren Ergänzungen notwendiges „Chargenglück“ hinzu:

Allgemein gibt es darüber hinaus zunehmend besorgniserregende Hinweise, dass die Impfdosen solche Substanzen beinhalten, welche dort nun einmal nicht hineingehören.

Z.B. betreffend die (oben angeführte) Substanz „Graphenoxid“ wird mancherorts (noch?) dementiert, dass dieser Stoff in den derzeit propagierten Vakzinen enthalten ist.

Lt. den unten angeführten Quellen ergibt sich diesbezüglich (bzgl. der o.a. „Zusatzstoffe“) hier vorerst das folgende, noch etwas uneinheitliche Bild:

„Ein Forscherteam um Prof. Dr. Pablo Campra, Chemiker an der „Universidad de Almeira“ in Madrid, hat angeblich festgestellt, dass das Corona-Vakzin von BioNTech und Pfizer (Comirnaty) – bezogen auf die Feststoffe in der Impflüssigkeit – 99,2 Prozent Graphenoxid (747 ng/ul), aber nur 0,8 Prozent mRNA (6ng/ul) enthält. (es gilt wie immer die Unschuldsvermutung).

Graphenoxid ist ein Abkömmling des Graphits, das auch in Bleistiften enthalten ist. Graphenoxid kann sich lt. Angabe jedoch zu Mikroröhrchen im Nanobereich formen und ist wasserunlöslich.“ lt. /4/.

Es deuten – derzeit noch unter Vorbehalt – weitere Untersuchungen unter Dr. José Luis Sevillano (siehe Interview für Palabras y Verdades, La Quinta Columna Argentinien) ebenfalls darauf hin, dass in verwendeten Seren der Corona-Vakzine hohe Anteile an Graphenoxid enthalten sein sollen, vgl. /1/. Dr. José Luis Sevillano stellt hier zusätzlich einen interessanten Zusammenhang mit erhöhter 5G-Sensitivität her. Seiner Aussage nach könnten demnach durch Elektrosmog – insbesondere durch den modernen Mobilfunk – covidartige Symptome (Delta-Welle?) ausgelöst werden. (es gilt die Unschuldsvermutung)

Dies würde auch erklären, warum Personen, welche mit diesen Substanzen „geimpft“ worden sind, häufig magnetische Phänomene (z.B. das Anhaften von metallischen Gegenständen) an ihrer Hautoberfläche beobachten können. Es kommt also sodann zu elektromagnetischen Effekten.

Karen Kingston, eine ehemalige Pfizer-Mitarbeiterin, hat ebenfalls bestätigt, dass Graphenoxid in den Covid-Impfstoffen vorhanden ist. Quelle: Stew Peters Show.

Diese o.a. Informationen werden zweifellos noch genauere, juristische Untersuchungen nach sich ziehen. Die Sachverhalte geben aber jetzt bereits zweifellos Grund für weiteres zusätzliches Misstrauen. Bevor hier nicht von unabhängigen Stellen bestätigt oder glaubhaft dementiert worden ist, dass derartige Substanzen in den sogenannten „Schutzimpfungen“ enthalten sind, ist jegliches „Impfprogramm“ sofort zu stoppen.

2.6        Zusammenhang Impfungen-Übersterblichkeiten

Noch immer nicht genug damit, besteht nach neueren Ergebnissen ein nicht wegzudiskutierender Zusammenhang der „Corona-Schutzimpfungen“ mit einer beginnenden, sich immer deutlicher abzeichnenden Übersterblichkeit innerhalb der Bevölkerung.

Auch hierzu habe ich mir erlaubt, Daten mit entsprechenden, seriösen Quellangaben (z.B. RKI) in diesem Einspruch anzuführen, siehe die nachfolgenden Links. Die beiden entsprechenden, offenen Briefe auf der Plattform der Bürgerinitiative für ganzheitliche und humane Medizin (http://www.natuerlichgesundwerdenfueralle.org) sind zwar für Deutschland erstellt worden, sie gelten aber erwartungsgemäß in guter Entsprechung auch für Österreich.

Siehe hierzu den offenen Brief des Patientenschutzvereins „Natürlich gesund werden für alle e.V. (ngwfa e.V.)“ mit dem folgenden Link:

http://www.natuerlichgesundwerdenfueralle.org/unsere/offener-brief-von-ngwfa-e.v.-an-die-politik-vom-19.12.-21-wegen-der-extremen-bersterblichkeit

Und auch den offenen Brief betreffend: „Übersterblichkeit erfordert Impfstopp sofort an MdBs, Regierung, Presse K1 30.12.21“.

http://www.natuerlichgesundwerdenfueralle.org/unsere/offener-brief-ubersterblichkeit-erfordert-impfstopp-sofort-an-mdbs-regierung-presse-k1

Auch aus Daten der WHO geht in der Zwischenzeit die besondere Gefährlichkeit der COVID-„Impfungen“ hervor, siehe den folgenden Link:

Des weiteren interessant ist hierzu auch die folgende Meldung:

[31.12.2021 00:12]

Statistisches Bundesamt bestätigt hohe Übersterblichkeit nach Impfkampagne

30.000 Tote mehr als erwartet.

Die Größenordnungen, um die es geht, sind beträchtlich: Im September und Oktober gab es rund 7.000 Todesfälle mehr als im Durchschnitt der vorangegangenen vier Jahre, im November stieg diese Zahl laut Statistischem Bundesamt dann sogar auf über 15.000 Tote (!) an. Die 10.000 Coronatoten, die in den drei Herbstmonaten gemeldet wurden, machen nur etwa ein Drittel dieser Übersterblichkeit aus.

https://www.compact-online.de/hammer-statistisches-bundesamt-bestaetigt-hohe-uebersterblichkeit-nach-impfkampagne/

https://reitschuster.de/post/uebersterblichkeit-steigt-immer-dramatischer-aber-nicht-wegen-corona/

Dies alles lässt befürchten, dass wir zwar nicht eine Corona-Pandemie vorliegen hatten und haben, sondern dass aber jetzt in der weiteren Folge eine Pandemie der Geimpften entsteht. Und die relativ milde Omikron-Variante soll jetzt dafür herhalten. Dabei ist diese als große Chance zu betrachten, Herdenimmunität und Kreuzimmunitäten in der Bevölkerung herzustellen und so auf Impfungen fürderhin vollständig verzichten zu können.

Die Korrelation der auftretenden, zum Teil schweren Nebenwirkungen der sogenannten „Schutzimpfungen“, ist aufgrund des breiten Spektrums derselbigen – insbesondere nach längerer Zeit – zunehmend schwierig, mit den ursprünglichen „Impfungen“ in Zusammenhang zu bringen. Daher wird der Nachweis eines Zusammenhanges von Impfschäden mit zunehmender Dauer vom Impfzeitpunkt immer schwieriger zu erbringen. Noch dazu wenn Langzeitschäden noch nicht erforscht worden sind. Die Versicherungen sagen hier bereits zu Teil, dass sie keine Kosten diesbezüglich übernehmen werden. Da man ja „freiwillig“ an einem „Experiment“ teilgenommen hat.

https://report24.news/coronaluege-ex-altenpfleger-packt-aus/?feed_id=9815

https://dailyexpose.uk/2021/11/03/worldwide-data-proves-highest-covid-19-death-rates-are-in-most-vaccinated-countries/

Die „Impfungen“ schützen obendrein NICHT vor schweren Verläufen.

UK Health Security Agency
UK – COVID-Todesfälle KW 41 bis 44 / 2021:
587 UNGEIMPFTE und
2.732 DOPPELT GEIMPFTE
https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1032859/Vaccine_surveillance_report_-_week_45.pdf

Dr. Wodarg, Dr. Yeadon (ex Vize von Pfizer) u.a. bestätigen toxische Impfstoffchargen, das bedeutet – wie oben bereits erwähnt -, „Chargenglück“ ist erforderlich, um halbwegs schadlos zu bleiben, – siehe den folgenden Link:
https://odysee.com/@QuerGedacht:2/batches2:5

https://www.wochenblick.at/allgemein/chargen-sind-unterschiedlich-giftig-das-russisch-roulette-mit-der-gen-spritze/

Die Berichte über schwere Gesundheitsschäden bis hin zu Todesfällen in engem zeitlichen Zusammenhang mit den aktuellen Impfungen gegen Covid-19 reißen nicht ab. 

https://www.wochenblick.at/corona/wochenblick-berichtet-live-corona-impfung-die-grosse-autopsie-2/

  • Obduktionen möglicher Impftoter zeigen: Entzündungen, Nekrosen, Thrombosen und Autoimmun-Erkrankungen     
  • Brustkrebsärztin beobachtet Explosion von seltsamen Tumoren vor allem bei jungen Frauen
  • Jurist schockiert: Politik und Ärzte gehen höchst unverantwortlich mit Impfschäden um
  • Menschen mit schlechter Gesundheit versterben eher an mRNA-Stichen
  • Impfschäden werden oft nicht gemeldet
  • 60 Mal mehr mRNA-Impfschäden als bei herkömmlichen Impfungen
  • WHO-Empfehlung gegen das Aspirieren könnte Grund für Schäden und Todesfälle  sein
  • Risiko-Nutzen-Analyse zeigt: mRNA-Spritzen schaden, aber helfen nicht
  • Für Menschen bis 59: mRNA-Todesfolge wahrscheinlicher als Covid-Tod

Die britische Regierung gibt zu, dass die Impfstoffe das natürliche Immunsystem der doppelt Geimpften geschädigt haben. Die britische Regierung hat zugegeben, dass man nach einer Doppelimpfung nie wieder in der Lage sein wird, eine vollständige natürliche Immunität gegen Covid-Varianten – oder möglicherweise gegen jedes andere Virus – zu erwerben. Sehen wir also zu, wie die „echte“ Pandemie jetzt beginnt! In ihrem „COVID-19-Impfstoff-Überwachungsbericht“ der Woche 42 räumt die britische Gesundheitsbehörde auf Seite 23 ein, dass „die N-Antikörperspiegel bei Personen, die sich nach zwei Impfdosen infizieren, niedriger zu sein scheinen“. Weiter heißt es, dass dieser Antikörperabfall im Grunde dauerhaft ist.

https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1027511/Vaccine-surveillance-report-week-42.pdf

2.7        Diskriminierung der Wahlärzte

(falls jemand ein Impfunverträglichkeitsattest von einem Wahlarzt besitzt):

Da ich ein Impfunverträglichkeitsattest seitens eines Wahlarztes besitze, soll dieses nun lt. der diskriminierenden Ausschließung der Wahlärzte nicht mehr gelten, wogegen ich mich an dieser Stelle ebenfalls verwehren möchte.

3        Resümee

Die oben angeführten, zahlreichen Hinweise und Links sind nicht einmal die Spitze des Eisbergs.

Aus dem Obigen geht jedoch bereits mehr als klar hervor:

Jede Art der Zwangsmedikation (indirekt oder gar direkt) noch dazu mit nachweislich unwirksamen, ineffektiven und sogar potentiell sehr gefährlichen, experimentellen, gentechnischen m-RNA- „Arzneien“ ist einer sogenannten Demokratie unwürdig und muss dringendst untersagt werden, bevor noch größerer Schaden in der Bevölkerung angerichtet wird. Hier ist definitiv Gefahr in Verzug. Hier wird auch die Würde des Menschen beschädigt. Ein Eingriff in den göttlichen Bauplan kann nach Expertenmeinung nicht ausgeschlossen werden (Stichwort: „inverse Transkriptase“).

Die sogenannte „Impfung“ ist daher – wie oben ersichtlich – keine Impfung.

Sie ist die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz. Sie schützt nicht vor der Infektion mit SARS-COV-2. Sie schützt auch nicht davor, dass man dieses Virus weitergeben kann.

Nachdem es keine Impfung im klassischen Sinne ist, kann man sie auch nicht als eine sogenannte „Impfung“ vorschreiben.

Ebenfalls wesentlich ist, dass es sich bei den „Impfstoffen“ – wie bereits erwähnt – nur um bedingte Zulassungen im Sinne der EU-Verordnung 507 aus dem Jahr 2006 handelt. Wenn die Zulassung jedoch nur bedingt ist, kann niemand zu einer Teilnahme verpflichtet werden.

Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist rechtlich verpflichtend immer freiwillig, ohne jeglichen Zwang und es muss dem Probanden auch stets freistehen, die Studie jederzeit abzubrechen.

Jedweder Zwang – sei es in einer Gesundheits- oder einer sonstigen Berufsgruppe verstößt somit in diesem Fall gegen die Grund- und Freiheitsrechte, als auch gegen Gesetze und Verordnungen der europäischen Union. Wobei EU-Recht im Allgemeinen das höhere Recht darstellt.

Die Verabreichung einer m-RNA-„Impfung“ ist wissenschaftlich keineswegs unumstritten. Offenbar besteht die berechtigte Sorge, dass sich in der Folge unter anderem verstärkt Autoimmunkrankheiten entwickeln können. Vgl. hierzu auch den folgenden Artikel von DDr. Fiala.

https://www.initiative-corona.info/fileadmin/dokumente/Corona_Impfung_final.pdf

Aus dem Obigen zeigt sich klar, die offiziell empfohlene „Therapie“ gerät zu einem einzigen Trümmerhaufen.

Es erhebt sich nunmehr bei der schon länger andauernden Druckoffensive auf die Ungeimpften obendrein der unschöne Verdacht, dass diese verbleibende Kontrollgruppe möglichst marginalisiert werden soll, damit nicht mehr feststellbar sein soll, ob diese sogenannten „Impfungen“ überhaupt irgendeine positive Wirkung besitzen, was sie  offensichtlich nicht tun.

Ich bitte dementsprechend um eine ausführliche, unvoreingenommene Beweiswürdigung dieser, oben angeführten, zahlreichen Quellenangaben und Links und der eingehenden Erläuterungen. Offenbar ist hier Gefahr in Verzug.

Gehen Sie daher bitte den oben angeführten Hinweisen nach, recherchieren Sie selbst und ziehen Sie bitte daraus Ihre eigenen Schlüsse. Beachten Sie hierbei nicht nur die Versionen der „regierungstreuen“ Mainstream-Medien.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung:

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(Name)


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