Regierung will Kontrollrechte der parlamentarischen Opposition weiter einschränken

Parlament

Bundes-Verfassungsgesetz, Rechnungshofgesetz, u.a., Änderung; Informationsfreiheitsgesetz (95/ME)

„Informationsvertuschungsgesetz“ geplant

Die Bundesregierung bringt ein neues „Vertuschungsgesetz“ unter dem Namen Informationsfreiheitsgesetz ins Parlament ein. Stellungnahme noch bis 19.04.2021 hier möglich. Das Parlament soll weiter entmachtet werden. Der nächste Anschlag auf Demokratie, Grund- und Freiheitsrechte. Der Regierung ist das Hohe Haus maximal ein Klotz am Bein.

Auszug Stellungnahme Oberlandesgericht Wien

Art52 Abs3a B-VG (neu) – Berufung der Bundesregierung auf das Amtsgeheimnis gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat. Mit dieser Bestimmung wird die Möglichkeit geschaffen, dass sich die Bundesregierung gegenüber dem Nationalrat und gegenüber dem Bundesrat auf das Amtsgeheimnis nach der neuen Definition des Art22a Abs2 B-VG beruft.

KRITIK
Diese Beschränkung der parlamentarischen Kontrollrechte ist mit der Intention des Gesetzes, eine Informationsfreiheit zu schaffen, nicht vereinbar.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_84738/imfname_946394.pdf

Foto: parlament.gv.at