Wie die Öffentlich-Rechtlichen die Pressefreiheit zerstören

Tageszeitungen

BERLIN – 18,36 Euro pro Monat beträgt der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) eines Haushalts. Das sind 220 Euro im Jahr. Im Juni hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, das Land Sachsen-Anhalt hätte durch Unterlassung der Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt. Damit war der Weg frei für die Erhöhung von 17,50 auf 18,36 Euro.

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