Die rote Linie ist überschritten

Rote Linie

In Hessen dürfen sämtliche Einzelhändler bis hin zum Supermarkt selbst entscheiden, ob sie die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) oder die 2G-Regel umsetzen. Es war die eine rote Linie der Corona-Maßnahmen: Die Grundversorgung muss für alle Menschen jederzeit sichergestellt sein.

Die Regierung stellt nicht mehr sicher, dass alle Menschen, ob geimpft oder ungeimpft, Brot, Milch und Eier kaufen können, wann und wo immer sie wollen.

Und nein, das ist keine „freiwillige Entscheidung“ der Betriebe, 2G einzuführen, wie die Politik es behauptet. Es ist der Staat, der mit seinen strengen Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln erst den Anreiz schafft, auf 2G umzustellen.

Während andere Länder zur Normalität zurückkehren, schärft Deutschland noch mal nach. Das allein ist schon absurd genug.

Aber die Grundversorgung darf nicht angetastet werden. Von keiner Maßnahme, auch nicht für Ungeimpfte.

Die 2G-Erlaubnis für Supermärkte muss weg – so schnell wie möglich.

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Foto: Pixabay / tillburmann