VfGH: Körperverletzung durch CORONA-Tests ist rechtskonform

VfGH

Dem Erkenntnis V 87/2021-12 des VfGH ist zu entnehmen, dass auch Körperverletzung im Rahmen von CORONA-Tests rechtskonform ist. Verletzungen  der Nasen-Hirn-Schranke die zum Austritt von Hirnflüssigkeit führen ist also für den VfGH kein Problem. Was würde einer der Richter sagen, wenn er persönlich davon betroffen wäre?

Auszug aus dem Urteil

2.5.Zum behaupteten Verstoß gegen Art. 3 GRC:

2.5.1.Der Antragsteller bringt zudem vor, die in der angefochtenen Verordnung verlangten Antigen-oder molekularbiologischen Tests auf COVID-19 seien mit schmerzhaften körperlichen Eingriffen verbunden. Im Zuge einer Probeentnah-me könne eine Verletzung der Schleimhäute zu Nasenblutenführen. Vereinzelt könne die Probenabnahme auch zu einer Verletzung der Nasen-Hirn-Schranke und zum Austritt von Hirnflüssigkeit führen. Die Pflicht zu derartigen Tests sei mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar.

2.5.2.Ungeachtet der Frage, ob der Anwendungsbereich des Art. 3 GRC im konkreten Fall überhaupt eröffnet ist, ist dem Vorbringen des Antragstellers (auch im Hinblick auf Art. 8 EMRK) bereits deshalb nichtzu folgen, weil die mit einem Antigen-bzw. molekularbiologischen Test auf COVID-19 in der Regel verbundene Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit im Hinblick auf das verfolgte Ziel gerechtfertigt ist.

https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_87_2021_vom_24._Juni_2021.pdf

Danke lieber VfGH, für dieses menschenverachtende Urteil!

Foto: APA
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